Nach der HSG-Zulassung: Anmeldung, Krankenversicherung und Konto in der Schweiz (Guide für Deutsche 2027)

Deutscher HSG-Studienplatz? Dieser Guide erklärt Anmeldung beim Einwohneramt, Aufenthaltsbewilligung B, Krankenversicherung und Bankkonto in der Schweiz. Fristen und Reihenfolge.

Campus & Leben

Du hast den Test bestanden und den Studienplatz. Glückwunsch. Und dann kommt der Moment, den kaum jemand vorher auf dem Schirm hat: Du ziehst nicht einfach nach St. Gallen, du wanderst ins Ausland aus. Meldeamt, Aufenthaltsbewilligung, Krankenkasse, Konto. Vier Dinge, die plötzlich alle gleichzeitig geregelt werden wollen, und keiner hat es dir erklärt.

Wir bekommen genau diese Fragen jedes Jahr von unseren deutschen Teilnehmern. Deshalb hier der Fahrplan, in der Reihenfolge, in der du ihn brauchst. Ohne Behördendeutsch.

Zuerst das Wichtigste: die 14-Tage-Frist

Die eine Frist, die du dir merken musst: Nach deiner Einreise in die Schweiz musst du dich innerhalb von 14 Tagen persönlich bei den Bevölkerungsdiensten deiner Wohngemeinde anmelden. In der Stadt St. Gallen ist das das Einwohneramt.

Und das ist keine Formalie, die man schleifen lassen kann. Verspätete Anmeldungen werden mit einer Busse sanktioniert. Plan die Anmeldung also fest in deine erste Woche ein, am besten gleich in den ersten Tagen nach dem Einzug.

Ein zweiter Punkt, den viele übersehen: Die Anmeldung muss erfolgen, bevor du irgendeine Erwerbstätigkeit aufnimmst. Wenn du also direkt einen Nebenjob starten willst, kommt die Anmeldung zwingend zuerst.

Was du zur Anmeldung mitbringst

Für den Termin beim Einwohneramt brauchst du in der Regel:

Ein ehrlicher Tipp aus Erfahrung: Ruf vorher kurz bei deiner Wohngemeinde an und frag, welche Unterlagen sie konkret sehen wollen. Die Liste kann je nach Situation leicht variieren, und ein zweiter Behördengang, weil ein Papier fehlte, kostet dich einen halben Tag.

Die Aufenthaltsbewilligung B

Bei der Anmeldung stellst du zugleich den Antrag auf deine Aufenthaltsbewilligung. Als deutscher Staatsbürger fällst du unter das Freizügigkeitsabkommen, das macht die Sache vergleichsweise unkompliziert. Bewilligungspflichtig ist der Aufenthalt, sobald er länger als drei Monate im Kalenderjahr dauert, und das trifft auf ein Studium natürlich zu.

Zuständig für die eigentliche Bewilligung ist das Migrationsamt des Kantons St. Gallen am Oberen Graben 38. Nachdem dein Aufenthalt bewilligt ist, bekommst du eine Einladung in die Ausweisstelle, wo Foto, Unterschrift und deine Daten für den Ausländerausweis B erfasst werden. Diese Bewilligung gilt fünf Jahre und passt damit gut zur Länge eines Bachelors.

Merk dir: Zum Termin in der Ausweisstelle nur mit schriftlicher Einladung erscheinen. Einfach vorbeigehen funktioniert nicht.

Krankenversicherung: der Punkt, an dem sich viele verunsichern

Hier lohnt es sich, genau hinzuschauen, weil es zwei Wege gibt und der falsche dich unnötig Geld kostet.

Die Grundregel: Wer länger als drei Monate in der Schweiz studiert, muss ab dem Zuzugsdatum krankenversichert sein. Die Schweizer Grundversicherung ist bei allen Kassen inhaltlich identisch, es unterscheiden sich nur die Prämien. Vergleichen kannst du die über das Portal Comparis.

Aber, und das ist die gute Nachricht für viele deutsche Erstsemester: Du kannst dich unter Umständen von der Schweizer Versicherungspflicht befreien lassen. Nicht erwerbstätige Studierende sind ausgenommen, wenn sie ihren Wohnsitz zwar in der Schweiz haben, in Deutschland aber weiter gesetzlich familienversichert sind. Genau das ist bei frisch zugelassenen Bachelor-Studierenden oft der Fall. Auch wer über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder eine private Versicherung mit gleichwertigem Schutz nach Schweizer KVG verfügt, kann die Befreiung beantragen.

Wichtig ist nur: Diese Befreiung passiert nicht automatisch. Du musst das Befreiungsformular der Kontrollstelle für Krankenversicherung der Stadt St. Gallen ausfüllen und einreichen. Tust du nichts, wirst du irgendwann der Schweizer Versicherungspflicht zugeordnet.

Und noch etwas, das dich später betrifft: Sobald du einen Nebenjob in der Schweiz aufnimmst, ändert sich deine Situation. Erwerbstätigkeit kann die Befreiung kippen. Wenn du also anfängst zu arbeiten, prüf deinen Versicherungsstatus neu.

Bankkonto in der Schweiz: brauchst du eins?

Zwingend nötig ist ein Schweizer Konto nicht, aber praktisch. Deine Miete zahlst du in Franken, dein Nebenjob überweist in Franken, und wer alles über ein deutsches Konto laufen lässt, zahlt bei jeder Transaktion Wechselkurs und teils Gebühren drauf. Über ein Semester summiert sich das.

Für die Kontoeröffnung fragen die meisten Anbieter nach deinem Ausländerausweis oder zumindest der Anmeldebestätigung. Das ist der Grund, warum das Konto sinnvollerweise nach der Anmeldung kommt, nicht davor. In der Praxis nutzen Studierende eine Mischung: klassische Anbieter wie PostFinance oder die St. Galler Kantonalbank, oder digitale Schweizer Konten, die sich oft schneller per App eröffnen lassen. Was für dich passt, hängt von Gebührenmodell und deinem Nutzungsverhalten ab, das solltest du in Ruhe vergleichen. Viele behalten ihr deutsches Konto zusätzlich, allein schon für Zahlungen, die weiter in Euro laufen.

Ein Detail, das oft vergessen wird: die AHV

Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sind grundsätzlich obligatorisch in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert. Für einen nicht erwerbstätigen Studierenden ist das meist unproblematisch, aber sobald du arbeitest, tauchen entsprechende Abzüge auf. Gut, das einmal gehört zu haben, damit dich die erste Lohnabrechnung nicht überrascht.

Die sinnvolle Reihenfolge auf einen Blick

Wenn du dich fragst, was zuerst kommt, hier die Sequenz, die sich bewährt hat:

  1. Wohnung sichern und Mietvertrag in der Hand haben.
  2. Innerhalb von 14 Tagen beim Einwohneramt anmelden und dabei die Aufenthaltsbewilligung beantragen.
  3. Krankenversicherung klären, also entweder Schweizer Grundversicherung abschließen oder die Befreiung beantragen.
  4. Nach Erhalt des Ausländerausweises das Bankkonto eröffnen.
  5. Nebenjob, falls geplant, erst nach abgeschlossener Anmeldung starten.

Zum Schluss

Der ganze Behördenteil klingt nach mehr, als er am Ende ist. In der Praxis ist es an einem konzentrierten Tag erledigt, wenn du die Unterlagen beisammen hast und die Reihenfolge kennst. Der eigentlich schwierige Schritt liegt vor all dem: erst mal den Test zu bestehen. Genau darauf bereiten wir dich in unseren Seminaren vor, mit echten Testsimulationen, der Lernapp und wöchentlichen Online-Sessions. Und wenn du dann zugelassen bist, hast du diesen Guide für den Rest.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich mich in St. Gallen anmelden?

Innerhalb von 14 Tagen nach deiner Einreise, persönlich beim Einwohneramt. Verspätete Anmeldungen werden mit einer Busse belegt.

Muss ich als deutscher Student eine Schweizer Krankenkasse abschließen?

Nicht zwingend. Wenn du in Deutschland familienversichert und nicht erwerbstätig bist, kannst du dich per Formular von der Schweizer Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung musst du aktiv beantragen.

Welche Aufenthaltsbewilligung bekomme ich fürs Studium?

Als EU-Bürger in der Regel die Aufenthaltsbewilligung B mit fünf Jahren Gültigkeit, beantragt über das Einwohneramt beim Migrationsamt des Kantons St. Gallen.

Brauche ich ein Schweizer Bankkonto?

Nicht verpflichtend, aber praktisch, weil Miete und Lohn in Franken laufen. Für die Eröffnung brauchst du meist deinen Ausländerausweis oder die Anmeldebestätigung.

Darf ich neben dem Studium arbeiten?

Als EU-Studierender mit B-Bewilligung während des Semesters bis zu 15 Stunden pro Woche, in der vorlesungsfreien Zeit auch mehr. Die Tätigkeit musst du dem kantonalen Migrationsamt melden.