Umzug nach St. Gallen: Krankenversicherung, Anmeldung & Konto für deutsche Studierende

Checkliste für deutsche HSG-Studierende: Anmeldung beim Einwohneramt, Krankenversicherung und Befreiung, Bankkonto, Aufenthaltsbewilligung B, Handy und ÖV-Abo.

Campus & Leben

Du hast den Studienplatz und ziehst nach St. Gallen. Was viele unterschätzen: Du ziehst nicht einfach um, du wanderst ins Ausland aus. Meldeamt, Aufenthaltsbewilligung, Krankenkasse, Konto, Handy, ÖV-Abo. Klingt nach viel, ist an einem konzentrierten Tag machbar, wenn du die Reihenfolge kennst und die Unterlagen beisammen hast.

Hier bekommst du den Fahrplan und am Ende eine Checkliste zum Abhaken. Wo du zusätzlich wohnen willst, hilft dir unser Wohnen-Guide für St. Gallen weiter.

Die wichtigste Frist: 14 Tage

Nach deiner Einreise musst du dich innerhalb von 14 Tagen persönlich bei den Bevölkerungsdiensten deiner Wohngemeinde anmelden. In der Stadt St. Gallen ist das das Einwohneramt.

Das ist keine Formalie, die man schieben kann. Verspätete Anmeldungen werden mit einer Busse sanktioniert. Und noch wichtig: Die Anmeldung muss erfolgen, bevor du eine Erwerbstätigkeit aufnimmst. Wenn du also direkt einen Nebenjob starten willst, kommt die Anmeldung zuerst.

Aufenthaltsbewilligung B

Bei der Anmeldung beantragst du zugleich deine Aufenthaltsbewilligung. Als deutscher Staatsbürger fällst du unter das Freizügigkeitsabkommen, das macht die Sache vergleichsweise unkompliziert. Bewilligungspflichtig ist der Aufenthalt, sobald er länger als drei Monate im Kalenderjahr dauert, was auf ein Studium zutrifft.

Zuständig für die eigentliche Bewilligung ist das Migrationsamt des Kantons St. Gallen. Nach der Bewilligung wirst du in die Ausweisstelle eingeladen, wo Foto, Unterschrift und deine Daten für den Ausländerausweis B erfasst werden. Diese Bewilligung gilt fünf Jahre. Zum Termin in der Ausweisstelle erscheinst du nur mit schriftlicher Einladung.

Krankenversicherung: der Punkt mit den zwei Wegen

Hier lohnt genaues Hinsehen, weil der falsche Weg Geld kostet.

Die Grundregel: Wer länger als drei Monate in der Schweiz studiert, muss ab dem Zuzugsdatum krankenversichert sein. Die Schweizer Grundversicherung ist bei allen Kassen inhaltlich gleich, nur die Prämien unterscheiden sich.

Die gute Nachricht für viele deutsche Erstsemester: Du kannst dich unter Umständen von der Schweizer Versicherungspflicht befreien lassen. Nicht erwerbstätige Studierende, die ihren Wohnsitz zwar in der Schweiz haben, in Deutschland aber weiter gesetzlich familienversichert sind, können die Befreiung beantragen. Auch mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte oder einer privaten Versicherung mit gleichwertigem Schutz nach Schweizer KVG ist die Befreiung möglich.

Wichtig: Die Befreiung passiert nicht automatisch. Du musst das entsprechende Befreiungsformular ausfüllen und einreichen. Und sobald du einen Nebenjob aufnimmst, kann sich dein Status ändern, dann prüf ihn neu.

Hinweis zur Aktualität: Die genauen Voraussetzungen, Formulare und Fristen zur Befreiung können sich ändern. Verlässlich sind die offiziellen Stellen, also die Kontrollstelle für Krankenversicherung der Stadt St. Gallen und die Gemeinsame Einrichtung KVG. Prüf dort den aktuellen Stand, bevor du entscheidest.

Bankkonto in der Schweiz

Zwingend nötig ist ein Schweizer Konto nicht, aber praktisch. Miete und ein möglicher Nebenjob-Lohn laufen in Franken, und wer alles über ein deutsches Konto abwickelt, zahlt bei jeder Transaktion Wechselkurs und teils Gebühren drauf.

Für die Eröffnung fragen die meisten Anbieter nach deinem Ausländerausweis oder zumindest der Anmeldebestätigung. Deshalb kommt das Konto sinnvollerweise nach der Anmeldung. In der Praxis nutzen Studierende klassische Anbieter wie PostFinance oder die St. Galler Kantonalbank oder digitale Schweizer Konten, die sich schneller per App eröffnen lassen. Was passt, hängt von Gebühren und Nutzung ab, das vergleichst du am besten in Ruhe. Viele behalten ihr deutsches Konto zusätzlich für Zahlungen, die weiter in Euro laufen.

Handy-Abo

Mit deiner deutschen Nummer kannst du dank abgeschaffter EU-Roaminggebühren in Deutschland weiter telefonieren, in der Schweiz gilt das aber nicht automatisch, da die Schweiz nicht in der EU ist. Für den Alltag in St. Gallen ist eine Schweizer Nummer oder ein Abo mit Schweiz-Konditionen meist sinnvoll. Es gibt die großen Anbieter und günstigere Marken, teils als Prepaid ohne Vertragsbindung. Für den Anfang reicht oft eine Prepaid-SIM, die du später in ein Abo umwandelst.

ÖV-Abo

St. Gallen ist kompakt, vieles geht zu Fuß, aber für Bus und Bahn lohnt sich ein Abo. Die Region ist über einen Tarifverbund organisiert, und für Studierende gibt es vergünstigte Streckenabos. Wer viel in der Schweiz unterwegs ist, schaut sich das Halbtax für 50 Prozent Rabatt auf Einzelfahrten oder je nach Pendelverhalten ein Generalabonnement an. Rechne kurz durch, wie oft du fährst, dann siehst du schnell, was sich lohnt.

Deine Checkliste zum Abhaken

Zum Schluss

Der Behördenteil klingt nach mehr, als er ist. Mit der richtigen Reihenfolge und den Unterlagen im Gepäck hast du das Wesentliche an einem Tag erledigt. Der eigentlich anspruchsvolle Schritt liegt davor, nämlich den Test zu bestehen. Genau darauf bereiten wir dich in unseren Seminaren vor, und wenn du zugelassen bist, hast du diese Checkliste für den Rest.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich mich in St. Gallen anmelden?

Innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise, persönlich beim Einwohneramt. Verspätung wird mit einer Busse belegt.

Muss ich eine Schweizer Krankenkasse abschließen?

Nicht zwingend. Als nicht erwerbstätiger, in Deutschland familienversicherter Studierender kannst du die Befreiung beantragen. Sie muss aktiv eingereicht werden.

Brauche ich ein Schweizer Konto?

Nicht verpflichtend, aber praktisch. Für die Eröffnung brauchst du meist den Ausländerausweis oder die Anmeldebestätigung.

Ändern sich diese Regeln?

Fristen, Formulare und Voraussetzungen können sich ändern. Verbindlich sind die offiziellen Stellen, vor allem die Stadt St. Gallen und die Gemeinsame Einrichtung KVG.